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Unternehmensattraktivität erhöhen: Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH

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Bisher war ein gutes Gehalt ein wirksamer Vorteil, um geeignete Fachkräfte ins eigene Unternehmen zu holen. Heute ist das nicht mehr ausreichend. Stattdessen wird das Thema der Mitarbeiterbeteiligungen immer interessanter. Auch kann eine Beteiligung durch die Mitarbeiter der Kapitalbeschaffung des Unternehmens dienen.

Die Mitarbeiterbeteiligung bzw. die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird als Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem fremden Unternehmen auf schuld- bzw. gesellschaftsrechtlicher Basis definiert.

Das Besondere an dieser Art der Beteiligung ist die Flexibilität. Für die Modelle gibt es eine grobe Einteilung in direkte und virtuelle Beteiligungen.

Direkte und indirekte Beteiligung

Bei den direkten Beteiligungen handelt es sich z.B. um Aktien oder Geschäftsanteile, um Mitarbeiterdarlehen, stille Beteiligungen oder auch die Gründung einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft. In diesem Fall gibt es keine direkte Beteiligung am Unternehmen, sondern an einer Gesellschaft, die wiederum am Unternehmen beteiligt ist.

Ein Beispiel für eine indirekte/virtuelle Beteiligung ist ein Virtual Stock. Der Mitarbeiter wird beim Verkauf des Unternehmens an dessen Wert beteiligt, hat aber keinerlei Mitspracherecht.

Staatliche Unterstützungen

Der Staat unterstützt die Beteiligung von Arbeitnehmern in mehrfacher Hinsicht, z.B. durch den § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser unterscheidet sich vom § 19a EStG (der bisherigen Förderung) durch mehrere Punkte.

Zum einen wurde der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers von 135 €
auf 360 € erhöht. Weggefallen sind die Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung, sowie die Begünstigung bei Beteiligung an fremden Unternehmen. Dafür kam eine Begünstigung des neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligungssondervermögens (Mitarbeiterbeteiligungsfonds) neben der direkten Beteiligung hinzu, sowie die Bewertung der Beteiligung mit dem gemeinen Wert.

Voraussetzungen

Nicht jeder kann von der Steuerfreiheit des § 3 Nr. 39 EStG Gebrauch machen. Zu den begünstigten Personen gehören beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die gegenwärtig in einem Dienstverhältnis stehen, das seit mindestens einem Jahr besteht. Darüber hinaus können steuerbegünstigte Vermögensbeteiligungen nur in dem Unternehmen des eigenen Arbeitgebers eingeräumt werden.

Weitere Voraussetzungen sind: die Freiwilligkeit der Leistung, die zusätzliche Arbeitgeberleistung oder Entgeltumwandlung sowie ein Diskriminierungsverbot. Letzteres schreibt vor, dass die Beteiligung allen Arbeitnehmern des Unternehmens offenstehen muss, die die restlichen Kriterien erfüllen, also zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots bereits ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Bedingung ist auch, dass es sich bei der Beteiligung um Arbeitslohn handelt. Es darf sich also nicht um eine Sonderrechtsbeziehung handeln, deren Ursprung nicht im Arbeitsverhältnis liegt.

Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt nach dem Lohnsteuerrecht dann vor, wenn der Arbeitnehmer über die Vermögensbeteiligung wirtschaftlich verfügen kann (z.B. bei Aktien). Der Vorteil durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist für bis zu 360 € im Kalenderjahr steuerfrei. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Pauschalisierung nach § 37b EStG.

Fazit

Die Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung erfolgt in der Regel sehr unterschiedlich. Auch sind Modelle möglich, bei denen es zunächst nicht zu Arbeitslohn kommt und so eine (Lohn-)Besteuerung erst in der Zukunft erfolgt.

gmbhchef.experte

Mario Fuhs
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Niehler Straße 308
50735 Köln
Tel. 0221 752113 0

Haben Sie selbst eine Frage, zu der Sie sich einen Expertenrat wünschen? Der gmbhchef.experte beantwortet gerne Ihre Fragen unter mario.fuhs@fuhs-partner.de.

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Der Beitrag Unternehmensattraktivität erhöhen: Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH erschien zuerst auf gmbhchef-Magazin.


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